Änderung der EU-Gesetzgebung. Es geht um die Ahndung von Verstößen mit Fahrtenschreiber
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Am 22. Mai sind neue Rechtsvorschriften zur Änderung der Arbeitszeit von Kraftfahrern in Kraft getreten.
Es ist nun möglich, in jedem Land der Europäischen Union eine Strafe zu verhängen.
So kann ein Kontrollbeamter in einem beliebigen Land der Gemeinschaft einen Fahrer bestrafen,
wenn er einen Grenzübertritt zwischen anderen Ländern nicht registriert oder Verstöße bei manuellen Eintragungen begeht.
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