Mitzuführende Papiere im Güterkraftverkehr

Persönliche Papiere/LKW Fahrer:

Personalausweis bzw. Reisepass Gültigkeitsdauer beachten!
Führerschein gem. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Klasse "C" befristet auf 5 Jahre, über dem 60. Lebensjahr auf 2 J. begrenzt
Nachweis der Fahrerqualifizierung (Weiterbildung) gem. (BKrFQG) Klasse "C" seit 10.09.2009
Lehrabschlusszeugnis im Lehrberuf "Bundeskraftfahrer" Fahrer unter 21 Jahren, über 7,5 t zGG
Kranschein, Staplerschein, Baggerschein wenn die entsprechenden Geräte mitgeführt werden
Sozialversicherungsausweis gem. Sozialgesetzbuch (SGB)
Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltstitel für Fahrer aus Drittstaaten (nicht EU)

Analog bzw. Tachoscheiben

Tageskontrollblätter (handschriftliche Aufzeichnungen) ab 2,8 bis 3,5 t zGG
Tachoscheiben, und Fahrerkarte wenn vorhanden laufender Tag und der 28 vorausgehenden Kalendertage
Leere Tachoscheiben

Digitaler Tachograph

Fahrerkarte der laufende Tag und der letzten 28 vorausgehenden Kalendertage
Tachoscheiben wenn auserdem noch ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt wurde,die letzten 28 Tage
Papier für den Drucker mindesens eine Ersatzrolle
Bestätigung über arbeitsfreie Tage ausgefüllte, (nicht handgeschrieben) gem. Verordnung (EG) Nr. 561/2006
könenn Sie hier auf der Site downloaden!


Im grenzüberschreitendem Güterverkehr:


Reisepass nur außerhalb der EU
Visa / Transitvisa (für Drittländer) nur außerhalb der EU und EWR
Fahrerbescheinigung des Fahrzeughalters Verfügungsberechtigung (für Fahrer aus Drittstaaten)



Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Jeder Fahrer ist selbst für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbt verantwortlich!