| Personalausweis bzw. Reisepass | Gültigkeitsdauer beachten! |
| Führerschein gem. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) | Klasse "C" befristet auf 5 Jahre, über dem 60. Lebensjahr auf 2 J. begrenzt |
| Nachweis der Fahrerqualifizierung (Weiterbildung) gem. (BKrFQG) | Klasse "C" seit 10.09.2009 |
| Lehrabschlusszeugnis im Lehrberuf "Bundeskraftfahrer" | Fahrer unter 21 Jahren, über 7,5 t zGG |
| Kranschein, Staplerschein, Baggerschein | wenn die entsprechenden Geräte mitgeführt werden |
| Sozialversicherungsausweis gem. Sozialgesetzbuch (SGB) | |
| Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltstitel | für Fahrer aus Drittstaaten (nicht EU) |
| Tageskontrollblätter (handschriftliche Aufzeichnungen) | ab 2,8 bis 3,5 t zGG |
| Tachoscheiben, und Fahrerkarte wenn vorhanden | laufender Tag und der 28 vorausgehenden Kalendertage |
| Leere Tachoscheiben |
| Fahrerkarte | der laufende Tag und der letzten 28 vorausgehenden Kalendertage |
| Tachoscheiben | wenn auserdem noch ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt wurde,die letzten 28 Tage |
| Papier für den Drucker | mindesens eine Ersatzrolle |
| Bestätigung über arbeitsfreie Tage | ausgefüllte, (nicht handgeschrieben) gem. Verordnung (EG) Nr. 561/2006 könenn Sie hier auf der Site downloaden! |
| Reisepass | nur außerhalb der EU |
| Visa / Transitvisa (für Drittländer) | nur außerhalb der EU und EWR |
| Fahrerbescheinigung des Fahrzeughalters | Verfügungsberechtigung (für Fahrer aus Drittstaaten) Jeder Fahrer ist selbst für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften selbt verantwortlich! |