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Kfz-Versicherung

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Ein Verbandkasten nach DIN 13164 im Auto ist Pflicht. Dieser muss aber spätestens alle fünf Jahre ausgetauscht werden, da die enthaltenen Materialien sonst möglicherweise nicht mehr steril sind. Auch dann, wenn der Kasten bereits einmal benutzt wurde, muss ein neuer her. Ansonsten droht bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein Bußgeld von fünf Euro.
Viele Haushalte in Deutschland benötigen zwei Autos – so sammelt sich (im Idealfall) auf Dauer eine Menge unbenutzter Verbandkästen an. Auch wenn es sich aufgrund einer möglichen Kontamination nicht empfiehlt, diese für tatsächliche Notfälle zu verwenden, sollten Sie den Kasten nicht einfach wegwerfen.

(Quelle: chip.de & eigene Recherchen)
(Bild: Symbolbild)
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