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Kfz-Versicherung

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Neben Sonn- und Feiertagen können Fahrten für LKW-Verkehr auch in bestimmten Ferienzeiten untersagt sein. Das Ferienfahrverbot ist an den Samstagen zwischen dem 01.07. und dem 31.08. in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beachten. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.

(Quelle: bußgeldkatalog.org & eigene Recherchen)
(Bild: Symbolbild)
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